Von Josias Terschüren
Die Entscheidung des internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Haftanträge gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Gallant zu verhängen, verurteilen wir auf das Schärfste. Hier wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, der die Legitimität des israelischen Staates untergräbt und sein Existenzrecht gefährdet.
Der IStGH stellt die demokratisch gewählten Vertreter des jüdischen Staates auf eine Stufe mit Terroristen. Diese moralische Gleichmacherei ist ein Skandal! Der Internationale Strafgerichtshof überschreitet sein Mandat. Er unterzieht den jüdischen Staat in antisemitischer Manier einer juristischen Sonderbehandlung. Es ist wichtig festzuhalten, wie die Sachlage tatsächlich ist:
Der IStGH wurde 2002 durch das römische Statut gegründet, um in solchen Fällen zwischen Staaten Recht zu sprechen, in denen diese ihrer Verpflichtung zur Verfolgung definierter schwerer Straftaten nicht nachkommen wollen oder können. Im hier vorliegenden Fall dürfte der IStGH gar nicht tätig werden. Denn zum einen ist Palästina kein Staat, zum anderen ist Israel kein Unterzeichner des römischen Statuts. Es hat damit dem IStGH keine Legitimation erteilt, über seine Bürger zu richten. Kurzum, der IStGH mischt sich in Dinge ein, die ihn nichts angehen. Er ist dadurch zu einem politischen Player verkommen. Seine Glaubwürdigkeit als neutraler Hüter des Rechts ist diskreditiert, die Justitia ist sehend geworden.
Israel besitzt wirksame Mechanismen zur juristischen Überprüfung seines militärischen Vorgehens. Im demokratischen System Israels ist die Justiz in der Vergangenheit nicht einmal davor zurückgeschreckt, ehemalige Präsidenten oder Premierminister bei Straffälligkeit ins Gefängnis zu sperren. Israel braucht keinen Eingriff von außen in der Wahrnehmung seiner souveränen Pflichten.
Dasselbe gilt für die USA. Es ist davon auszugehen, dass die jetzige und die kommende US-Regierung aufgrund der eklatanten Mandatsüberschreitung des IStGH mit Sanktionen gegen den Gerichtshof vorgehen und dessen Isolation betreiben werden.
Die Entscheidung des IStGH bezichtigt Netanjahu und Gallant solcher Straftaten, die sie nicht begangen haben. Chefankläger Karim Khan, der sich kurz vor Antragstellung mit Vorwürfen sexuell übergriffigen Verhaltens gegenüber Untergebenen konfrontiert sah, macht dem Juden unter den Staaten unter hanebüchenen Anschuldigungen den Prozess. Trotz besseren Wissens hat er seine Anklagen nicht revidiert.
Nun werden ausgerechnet die Vertreter des jüdischen Staates mit internationalen Haftbefehlen gesucht, die der Staatsräson nachgekommen sind, die Existenz Israels zu verteidigen. Israel hat unter ihrer Leitung mit einem legitimen Akt der Selbstverteidigung auf das Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 reagiert. Noch immer befindet sich Israel in einem Mehrfrontenkrieg, noch immer befinden sich 101 Geiseln in der Gewalt der Hamas.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, deutlich zu machen, dass Deutschland diese internationalen Haftbefehle nicht vollstrecken wird. Ein mögliches Szenario, in dem der israelische Premierminister ausgerechnet auf deutschem Boden festgenommen würde, wäre ein absoluter Albtraum. Das darf im Licht und Sinne der deutschen Staatsräson nie geschehen!
„Darum wird das Gesetz kraftlos, und das Recht bricht nicht mehr durch; denn der Gottlose bedrängt den Gerechten von allen Seiten; darum kommt das Urteil verkehrt heraus!“
Habakkuk 1,4