Vorwurf der Verleumdung: Christliche Organisationen erheben Klage gegen UN-Sonderberichterstatterin Albanese 

Vorwurf der Verleumdung: Christliche Organisationen erheben Klage gegen UN-Sonderberichterstatterin Albanese 

Francesca Albanese
Francesca Albanese sieht Grund zu der Annahme, dass sich Christians for Israel International und seine weltweiten Tochterorganisationen wie Christen an der Seite Israels schwerer Menschenrechtsverletzungen an Palästinensern schuldig gemacht haben. Foto: UN Photo/Mark Garten

Die UN-Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, hat dem Dachverband von Christen an der Seite Israels, Christians for Israel International, und dessen weltweiten Tochterorganisationen wiederholt grobe Menschenrechtsverletzungen gegenüber Palästinensern vorgeworfen. Dagegen hat der US-amerikanische Zweig nun Klage wegen Verleumdung eingereicht.

Die Organisationen Christians for Israel USA und Christian Friends of Israeli Communities (CFOIC) haben Klage gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese erhoben. Sie werfen ihr Verleumdung, geschäftsschädigende Äußerungen und unerlaubte Einflussnahme vor. Eingereicht wurde die Klage beim US-Bundesbezirksgericht in Colorado am 8. September durch die gemeinnützige Organisation National Jewish Advocacy Center (NJAC).

Der internationale Dachverband Christians for Israel International (C4I) mit Sitz in den Niederlanden hat weltweit mehr als 30 eigenständige Zweige, darunter Christians for Israel USA. Christen an der Seite Israels (CSI) ist nach den Niederlanden der größte Zweig. Seit ihrer Ernennung zur UN-Sonderberichterstatterin im Jahr 2022 hat Albanese C4I und deren globalen Zweigen wiederholt Verstöße gegen das Völkerrecht und mögliche Kriegsverbrechen in den palästinensischen Autonomiegebieten vorgeworfen. Durch humanitäre Hilfe in Judäa und Samaria ermögliche C4I zudem die Vertreibung von Palästinensern. In einem Schreiben vom 24. April 2025 behauptete Albanese unter anderem, es gäbe Grund zu der Annahme, die Organisation hätte sich „grober Menschenrechtsverletzungen“ schuldig gemacht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Apartheid und vorsätzliche Tötung. Einer Aufforderung zur Vorlage von Beweisen für diese Behauptungen sei die UN-Vertreterin nicht nachgekommen, heißt es in einer Mitteilung von C4I. Unabhängige Expertenberichte hätten zudem bestätigt, dass keine der Spenden an die christliche Organisation zur Unterstützung von Gewalt oder Landraub verwendet wurde.

In der Mitteilung heißt es weiter, die nun eingereichte „Klage beschreibt eine böswillige Kampagne von Albanese, die trotz ausdrücklicher Warnungen von Christians for Israel und dem US-Justizministerium weiterhin hetzerische Anschuldigungen veröffentlichte“.

Die Prozessbevollmächtigte des NJAC, Rachel Sebbag, erklärte hinsichtlich der Klage: „Wenn eine rassistische Antisemitin eine Machtposition erlangt und die öffentliche Plattform, über die sie verfügt, missbraucht, um Lügen über religiöse Organisationen zu verbreiten, die sich durch Mitgefühl und Verbundenheit mit dem jüdischen Volk und dem jüdischen Staat Israel auszeichnen, kann und sollte sie für Verleumdung haftbar gemacht werden.“

Der Vorsitzende von Christians for Israel International und Christians for Israel USA, Willem Griffioen, betonte unterdessen: „Wir werden nicht schweigen.“ Die Verfolgung Israels, des jüdischen Volkes und ihrer Unterstützer sei nichts Neues. „Albaneses Ziel ist es, unsere Liebe und Unterstützung für Israel zu zerstören. Dabei tritt sie unsere Freiheit mit Füßen“, fügte er hinzu.

In der Klage heißt es unter anderem, Albanese versuche durch eine Verleumdungskampagne den Ruf der Kläger zu zerstören. Ihre Rhetorik habe zu Morddrohungen gegen Mitarbeiter, Vandalismus an Büros in Europa sowie zu politischem Druck geführt, den gemeinnützigen Status der Niederlassungen aufzuheben.

Israel-Hass und Hamas-Verklärung

Francesca Albanese gilt als äußerst umstritten. In der Vergangenheit fiel sie immer wieder durch antisemitische Äußerungen, Israel-Hass und Hamas-Verklärungen auf. Unter anderem hatte sie im Juli Israels Premierminister Benjamin Netanjahu mit Adolf Hitler verglichen und damit internationale Kritik auf sich gezogen.

Nach dem Hamas-Großangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte Albanese erklärt, die Opfer seien nicht wegen ihres Judentums getötet worden, sondern als „Reaktion auf die Unterdrückung durch Israel“. In Israel wurde Albanese nach diesen Äußerungen zur „persona non grata“ erklärt, einer unerwünschten Person, der die Einreise nicht gestattet ist.

Laut der Wochenzeitung Jüdische Allgemeine hatte Albanese im Jahr 2022 an einer von der Hamas organisierten Konferenz teilgenommen und dort Terrorismus legitimiert, indem sie Hamas-Terroristen per Video zurief: „Ihr habt das Recht, gegen diese Besatzung Widerstand zu leisten. Israel sagt, ‚Widerstand gleich Terrorismus‘, aber eine Besatzung erfordert Gewalt und erzeugt Gewalt.“ Der Gazastreifen ist nach Israels einseitigem Rückzug 2005 nicht mehr unter israelischer Besatzung, sondern unter palästinensischer Selbstverwaltung.

US-Sanktionen gegen Albanese

Zum Weltfrauentag 2024 postete Albanese auf der Plattform X, ihre Gedanken seien „bei den Frauen und jungen Mädchen von Gaza“, aber auch „bei den israelischen Frauen, speziell den Soldatinnen“. An sie richtete sie die Frage: „Was habt ihr getan, was ist aus euch geworden? Ihr Lieben, wenn euch das klar wird, wird euch das für immer verfolgen.“

Die USA verhängten im Juli Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin. US-Außenminister Marco Rubio erklärte damals, Albanese führe eine „Kampagne politischer und wirtschaftlicher Kriegsführung“ gegen die Vereinigten Staaten und Israel.

Das Amt des „Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten“ wurde 1993 vom UN-Menschenrechtsrat in Genf geschaffen. Die Berichterstatter sind keine Mitarbeiter der Vereinten Nationen und arbeiten ehrenamtlich. Sie sollen ausschließlich israelische Menschenrechtsverletzungen in den palästinensischen Gebieten aufdecken, untersuchen und dokumentieren. Ihre Ergebnisse und Empfehlungen sollen sie bis zum Ende der israelischen Besatzung dem UN-Menschenrechtsrat vorlegen.

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