Spenden, schenken und vererben – zum Segen für Israel!
Finanzethik
Christen an der Seite Israels e.V. fühlt sich einer bibelorientierten Finanzethik verpflichtet. Diese beinhaltet die treue und verantwortungsvolle Haushalterschaft über die CSI anvertrauten Spendengelder und Sachwerte. Als spendenbasiertes Werk gehen wir daher sorgsam und wohl überlegt vor und achten darauf, Ausgaben so sparsam und effektiv wie möglich zu tätigen. Vorausschauende Haushaltsplanung und kontinuierliches Controlling helfen uns, Veränderungen frühzeitig wahrzunehmen, darauf zu reagieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. CSI ist im Vereinsregister Stuttgart eingetragen und vom Finanzamt Böblingen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Zudem werden wir im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern geführt.
Wir schätzen jede Spende sehr, die wir anvertraut bekommen. Denn ohne die Unterstützung durch viele Spender könnten wir unseren vielfältigen Aufgaben nicht nachkommen, um für Israel ein Segen zu sein.
Das Spendensiegel der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD)
Das Spenden-Prüfzertifikat der EAD vom 04.01.2024 bescheinigt Christen an der Seite Israels e.V., sich an die Grundsätze für die verantwortungsvolle Verwendung von Spendenmitteln zu halten. Für die Erteilung wurden u.a. folgende Kriterien geprüft:
- Die Verwendung von zweckfreien und zweckbestimmten Spendenmitteln ist sorgsam und erfolgt satzungskonform.
- Die Spendenwerbung ist wahr, eindeutig und sachlich und wahrt die Würde des Menschen.
- Rücklagenbildungen sind transparent.
- Die Personalvergütungen orientieren sich an Vergütungen vergleichbarer Positionen im öffentlichen oder kirchlichen Dienst.
- Die Höhe der Verwaltungskosten ist niedrig und angemessen.
Die EAD hat ihre Prüfkriterien in Abstimmung mit dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) erarbeitet.
Spendenarten
Die Arbeit von Christen an der Seite Israels lebt von Spenden. Deshalb werden wir immer wieder gefragt, welche Formen der finanziellen Unterstützung es gibt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor – von der Einzelspende bis zur Testamentsgestaltung.
Privatspende
Allgemeine Spende ohne Zweckbindung:
- von CSI flexibel einsetzbar
- verwendbar, wo es am nötigsten ist
- vom Spender im Rahmen seiner Höchstbeträge bei der Einkommensteuer abzugsfähig
- jede Spende hilft, egal ob klein oder groß, Einzelspende oder regelmäßig
- als Anlassspende gestaltbar: Spenden statt Schenken z.B. bei feierlichen Anlässen
Spende mit Zweckbindung:
- Spenden für konkrete CSI-Hilfsprojekte möglich
- CSI verpflichtet sich, die Spende für dieses Projekt zu verwenden
- vom Spender im Rahmen seiner Höchstbeträge bei der Einkommensteuer abzugsfähig
- als Anlassspende gestaltbar: Projekt-Spenden statt schenken, z.B. bei feierlichen Anlässen
Sie haben eine Frage? Rufen Sie Alexander Gaa an oder schreiben Sie ihm eine E-Mail.
Unternehmensspende
- Geld- und Sachspenden sind herzlich willkommen
- als Anlassspende umsetzbar: Spenden statt schenken, z.B. bei Firmenfeiern oder Jubiläen
- im Unternehmen als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe steuermindernd einsetzbar
- als CSR-Maßnahme gestaltbar
- maßgeschneiderte Kooperationen, passend für das Spender-Unternehmen
- je nach Rechtsform werden persönliche Spendenhöchstbeträge geschont
Sie haben eine Kooperations-Idee oder sonstige Fragen? Rufen Sie Alexander Gaa an oder schreiben Sie ihm eine E-Mail.
Sachspende
- Zugfahrkarten, Büromöbel, Edelmetalle, PC, Devisen, Immobilien, Autos
- hilft CSI, Kosten zu sparen
- vom Spender im Rahmen seiner Höchstbeträge bei der Einkommensteuer abzugsfähig
- Vorlage der Rechnung oder Wertermittlung des marktüblichen Preises erforderlich
Sie wollen eine Sachspende tätigen und haben eine Frage? Rufen Sie Alexander Gaa an oder schreiben Sie ihm eine E-Mail.
Testament & Vererbung
- sichtbare Spuren und persönliche Werte über das eigene Leben hinaus hinterlassen
- CSI kann im Testament durch ein Vermächtnis mit einem bestimmten Geld- oder Sachwert bedacht werden
- CSI kann im Testament als Erbe eingesetzt werden, falls keine Abkömmlinge oder Verwandte vorhanden sind
- Erbe & Vermächtnis sinnstiftend einsetzen
- aufgrund der Gemeinnützigkeit von CSI erbschaftsteuerfrei
Sie denken über ein Vermächtnis oder eine Vererbung an CSI nach und haben dazu Fragen?
Rufen Sie Alexander Gaa an oder schreiben Sie ihm eine E-Mail.
Geldauflagen
- von Gericht, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde verhängte Geldauflagen CSI zuweisen
- schnelle und diskrete Abwicklung garantiert
- die Erfüllung der Auflage wird unverzüglich mitgeteilt
- Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist nicht möglich
Sie möchten CSI eine Geldauflage zuweisen oder wurden zur Zahlung einer solchen verpflichtet? Rufen Sie Alexander Gaa an oder schreiben Sie ihm ein E-Mail.
CSI-Stiftung
- CSI-Stiftung im Jahr 2018 als Treuhandstiftung errichtet
- allgemeine Spende oder zweckgebunden CSI-Projekte fördern
- zusätzlicher Steuervorteil durch Zustiftungen in den Stiftungsstock nutzen, wenn Spendenhöchstbeträge bei der Einkommensteuer bereits ausgeschöpft sind
- emotionale und familiäre Belange mitberücksichtigen, z.B. Leistungen aus der CSI-Stiftung mit dem Namen des Stifters verbinden
- Als Erbe Stiftungsspenden oder Zustiftungen aus dem Nachlass innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall bei der Erbschaftsteuer geltend machen
Ihr Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen rundum das Thema Spenden haben, wenden Sie sich an Alexander Gaa.
Fragen an uns
Folgende Gebühren fallen bei den weiteren Zahlungsarten an:
PayPal:
1,5% des Spendenbetrages zzgl. 0,35 € Festgebühr
Visa/Mastercard (über den Bezahldienstleister Stripe):
1,2 % des Spendenbetrages zzgl. 0,25 € Festgebühr bei Zahlungen innerhalb Europas
2,9 % des Spendenbetrages zzgl. 0,25 € Festgebühr bei Zahlungen außerhalb Europas
American Express (über den Bezahldienstleister Stripe):
2,9 % des Spendenbetrages zzgl. 0,25 € Festgebühr
- Die Verwendung von zweckfreien und zweckbestimmten Spendenmitteln ist sorgsam und erfolgt satzungskonform.
- Die Spendenwerbung ist wahr, eindeutig und sachlich und wahrt die Würde des Menschen.
- Rücklagenbildungen sind transparent.
- Die Personalvergütungen orientieren sich an Vergütungen vergleichbarer Positionen im öffentlichen oder kirchlichen Dienst.
- Die Höhe der Verwaltungskosten ist niedrig und angemessen.
- Die EAD hat ihre Prüfkriterien in Abstimmung mit dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) erarbeitet.