UN-Gerichtshof: Israel muss sich verstärkt um Schutz von Palästinensern bemühen

UN-Gerichtshof: Israel muss sich verstärkt um Schutz von Palästinensern bemühen

Sitz des Internationalen Gerichtshofs
Ort der Rechtsprechung: Der Friedenspalast in Den Haag, Sitz des Internationalen Gerichtshofs. Foto: Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof gibt dem Eilantrag Südafrikas in Teilen Recht: Einige Handlungen Israels lassen demnach auf die Gefahr eines Völkermords schließen. Die Kampfhandlungen einstellen muss Israel nicht. Das Urteil ist ein diplomatischer Rückschlag für Israel.

Israel muss alle ihm möglichen Bemühungen treffen, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Diese Anordnung gab der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag bekannt. Israel muss zudem innerhalb eines Monats über die Maßnahmen Bericht erstatten. Der Gerichtshof forderte jedoch kein Ende der Kamphandlungen.

Südafrika hatte in einem Eilantrag „Schutzmaßnahmen für die palästinensische Bevölkerung“ gefordert. „Mindestens einige“ Handlungen Israels lassen nach Ansicht des Gerichts darauf schließen, dass die Gefahr eines Völkermords bestehe. Gerichtspräsidentin Joan E. Donoghue führte zur Begründung auch Zitate von israelischen Regierungsmitgliedern an. Dazu gehörte eine Äußerung von Verteidigungsminister Joav Gallant (Likud), der in den ersten Kriegstagen von einer kompletten Abriegelung von Gaza-Stadt gesprochen hatte – inklusive einem Stopp der Strom- und Wasserversorgung.

Donoghue begrüßte zwar die Strafverfolgung bei Aufrufen oder Verschwörungen mit Blick auf einen Völkermord durch die israelische Staatsanwaltschaft. Diese Maßnahmen seien jedoch noch ungenügend.

UN-Vertreter als Hinweisgeber

Die israelischen Militäraktionen hätten bislang eine hohe Todeszahl und Zerstörung von Infrastruktur nach sich gezogen, führte Donoghue weiter aus. Die Amerikanerin nannte die Zahl von 25.700, gestand jedoch zu, dass sich diese nicht unabhängig überprüfen lasse. Die Zahlen kommen vom Gesundheitsministerium im Gazastreifen, das unter Kontrolle der Terror-Organisation Hamas steht.

Donoghue zitierte zur Beschreibung der Lage Vertreter der Vereinten Nationen, darunter Generalsekretär António Guterres, den Leiter der Gesundheitsorganisation Tedros Adhanom Ghebreyesus sowie den Chef des UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), Philippe Lazzarini. Sie alle haben in den vergangenen Monaten mehrfach eine prekäre humanitäre Lage im Gazastreifen beklagt.

Eilantrag im Rahmen einer Klage

Entscheidungen des IGH sind bindend und nicht berufungsfähig. Zugleich verfügt der Gerichtshof über keine Machtmittel zur Durchsetzung. Jedoch erhöht sich mit dem Urteil der politische Druck auf Israel. Es verleiht dem grundsätzlichen Vorwurf des Völkermordes den Anschein tieferer Substanz.

Den Eilantrag hatte Südafrika im Rahmen seiner Klage gegen Israel wegen angeblichen Völkermords eingebracht. Die Klage ging am 29. Dezember ein, eine erste Anhörung fand am 11. Januar statt. Das Verfahren kann sich über Monate oder Jahre hinziehen.

Die israelische Regierung hatte seit Kriegsbeginn mehrfach betont, ihr Kampf richte sich nicht gegen die Palästinenser, sondern gegen die Terror-Organisation Hamas. Zudem wirft sie der Hamas vor, Palästinenser als menschliche Schutzschilde zu missbrauchen.

Netanjahu: Israel hält sich an Recht

Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu (Likud) betonte in einer Reaktion auf das Urteil, Israel sei immerzu internationalem Recht verpflichtet. Das gelte jedoch in gleichem Maße für die Verteidigung des Landes.

Südafrika unternehme einen „boshaften Versuch“, Israel das Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen. Dies habe das Gericht zu Recht zurückgewiesen, sagte Netanjahu mit Blick auf den Verzicht der Richter, ein Ende der Kampfhandlungen zu fordern.

Für Südafrika ist das Urteil der Richter ein „entscheidender Sieg für die internationale Rechtstaatlichkeit“. Das Außenministerium betonte, andere Länder seien nun über die ernsthafte Gefahr eines Völkermordes informiert und damit aufgefordert, zu handeln. Vor allem binde das Urteil jedoch Israel. Es könne nicht weiterhin behaupten, dass dessen Kampfhandlungen mit internationalem Recht übereinstimmten. (Israelnetz)

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