Bundesregierung sagt Palästinensern weitere finanzielle Unterstützung zu

Bundesregierung sagt Palästinensern weitere finanzielle Unterstützung zu

Über Deutschland gelangen trotz Verbots offenbar immer wieder Gelder auf Konten der Terrorgruppe Hamas. Foto: Avij, Wikipedia

Deutschland unterstützt die Palästinenser mit mehr als 340 Millionen Euro. Genehmigt wurde das Geld allerdings vor dem Holocaust-Eklat von Abbas. Die Polizei prüft unterdessen einen Anfangsverdacht gegen den PA-Präsidenten.

Die deutsche Regierung hat den Palästinensern für die Jahre 2021 und 2022 finanzielle Zusagen in Höhe von mehr als 340 Millionen Euro gemacht. Das Geld soll zweckgebunden für humanitäre Hilfe und Entwicklung ausgegeben werden. Eine direkte Finanzierung der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) finde weder seitens des Auswärtigen Amtes noch seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit statt, hieß es aus Regierungskreisen gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“.

Die Bundesregierung beschied bereits vor einigen Tagen über die finanzielle Hilfe an die Palästinenser. Daher stehe die Zusage nicht mit den antisemitischen Äußerungen des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas am Dienstag in Berlin in Verbindung. Der Fatah-Vorsitzende hatte Israel auf einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgeworfen, „50 Holocausts“ an Palästinensern begangen zu haben. Später verurteilte Scholz die Äußerungen von Abbas deutlich. Weit über Deutschland hinaus gab es scharfe Kritik.

Forderungen nach Konsequenzen

Vor dem Hintergrund des Holocaust-Eklats gibt es Forderungen nach Konsequenzen. Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) verlangt finanzielle Konsequenten aus dem „unverschämten Auftritt“ von Abbas. Deutschland müsse seine Zuwendungen an die PA davon abhängig machen, dass dort keine Prämien für anti-israelische Terroristen mehr gezahlt werden.

Der designierte israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, zeigte sich in einem Interview der israelischen Zeitung „Yediot Aharonot“ erfreut darüber, dass sich das breite Spektrum der Parteien gegen die Äußerungen ausgesprochen habe. Dabei dürfe es jedoch nicht bleiben.

Abbas’ Hass schlage sich nämlich auch im palästinensischen Bildungssystem nieder. „Sowohl Europa als auch Deutschland müssen das Thema genau überprüfen, und darum bitten wir seit Jahren“, erklärte er. Da Deutschland und die EU die UN-Hilfsorganisation für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) mitfinanzieren, bestehe eine besondere Verantwortung. Die UNRWA lasse es nach wie vor zu, dass palästinensische Schulbücher weiter hasserfüllte Inhalte vermitteln.

Prosor bezeichnet den Vorfall in Berlin als „Präzedenzfall“, der gezeigt habe, welchen „Geist der Kommandeur hat“. Man müsse sich darauf konzentrieren, Konsequenzen zu ziehen, „damit wir eine bessere Zukunft haben“.

Berliner Polizei ermittelt gegen Abbas

Für Abbas könnte sein Besuch in Berlin noch persönliche Konsequenzen haben. Die Berliner Polizei teilte am Freitag mit, dass es ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts der Volksverhetzung gegen Abbas gebe. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagte der Strafrechtler Udo Vetter: „Im Ergebnis ist ein Anfangsverdacht wegen Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft nicht von der Hand zu weisen.“

Anzeige erstattet hatte der Berliner Mike Delberg. Er sei ein jüdischer Deutscher und Enkelsohn von Überlebenden des Holocaust. Auf Twitter erklärte Delberg, wer den Holocaust verharmlose, gehöre dafür bestraft. In der Anzeige schrieb er: „Durch seine Aussagen hat Mahmud Abbas die schrecklichste Zeit in der Geschichte unseres Landes und in der Geschichte meiner Familie und Glaubensgemeinschaft verharmlost und relativiert.“

Das deutsche Außenministerium erklärte, dass Abbas als offizieller Vertreter der PA Immunität vor Strafverfolgung genießt. Allerdings ist unklar, ob die Immunität weiter gewährt wird, wenn die Berliner Polizei den Anfangsverdacht bestätigt sieht. Laut Strafrechtsexperten spiele die Anerkennung des „Staates Palästina“ dabei eine entscheidende Rolle. Da Deutschland den „Staat Palästina“ nicht anerkennt, sei eine strafrechtliche Ahndung grundsätzlich möglich.

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