Schabbatjahr 5782: „Im siebten Jahr sollst du ruhen“

Schabbatjahr 5782: „Im siebten Jahr sollst du ruhen“

Israelische Wälder, wie hier bei Jerusalem, werden in Schabbat-Jahren ausgedünnt und damit brandsicherer gemacht. Foto: Dana Nowak

Das jüdische Jahr 5782 ist ein besonderes: Es ist ein Schabbat-Jahr, in dem laut biblischem Gebot nichts in den Boden des Heiligen Landes gepflanzt werden soll. Ein Teil der Landwirte in Israel hält sich an diese Vorschrift und nimmt dafür allerhand Herausforderungen in Kauf.

„Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. Aber im siebten Jahr sollst du es ruhen und brach liegen lassen, dass die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrig bleibt, mag das Wild auf dem Felde fressen. Ebenso sollst du es halten mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen“, so heißt es in der Bibel (2. Mose 23,10 ff).

Nach der Zerstörung des Zweiten Tempels im Jahr 70 nach Christus und der Zerstreuung des jüdischen Volkes in alle Welt verlor das Gebot an Bedeutung. Doch mit der verstärkten Rückkehr der Juden ins Heilige Land Ende des 19. Jahrhunderts und der Gründung des Staates Israel 1948 gewann es wieder an Wichtigkeit. Das Gebot zielt auf einen achtsamen Umgang mit der Schöpfung ab. Bedürftige sollen sich an Früchten auf den brachliegenden Feldern und Obstplantagen bedienen dürfen. Vor allem aber soll der Mensch nicht vergessen, dass das Land Gott gehört.

Wie das Schmitta-Jahr in Israel praktiziert wird, darüber informierte der „Jüdische Nationalfonds Keren Kayemeth LeIsrael“ (JNF – KKL) Mitte September in einem Videoseminar. Der Hauptdelegierte des JNF – KKL Jerusalem für Deutschland, Johannes Guagnin, wies darauf hin, dass das biblische Gebot nur für das Land Israel in den Grenzen der Landnahme unter Josua gilt. Jüdische Gemeinden in der Diaspora oder auch Landwirte in der Aravasenke in Südisrael sind davon nicht betroffen.

Herausforderung für die Bauern

Laut einer Studie des israelischen Landwirtschaftsministeriums gibt es in Israel rund 420.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Davon liegen 14.000 Hektar während des Schmitta-Jahres brach, sagte Guagnin. Dem Ministerium zufolge verzichteten zwischen 3 bis 5 Prozent der israelischen Landwirte während des Ruhe-Jahres auf die Bestellung ihrer Flächen. Es sei dann erlaubt, diese Felder zu betreten und sich an verbliebenen Früchten zu bedienen.

Viele Bauern hielten sich nicht an das Gebot, andere wiederum suchten Auswege, um das Land trotzdem bearbeiten zu können, da die Vorschrift Land und Menschen vor Einkommens- und Produktionsherausforderungen stelle. Schon vor Jahrzehnten wurde daher mit rabbinischem Ratschlag die Möglichkeit eingeführt, Land temporär an Nichtjuden zu verkaufen oder zu verpachten, die es dann während des Schabbatjahres bearbeiten. Zudem wurde in Israel ein Ausgleichsfonds eingerichtet. In diesen können Landwirte während der sechs Ertragsjahre einzahlen. Sie erhalten religionsgesetzliche Beratung zur Bestellung ihrer Felder und im siebten Jahr finanzielle Unterstützung. Laut Guagnin, erschließt der JNF – KKL seit mehr als 100 Jahren Land in Israel auf umweltverträgliche Weise und hält sich dabei an den Siebenjahreszyklus der Schmitta. Erdarbeiten werden ausgesetzt.

Schutzbäume an Gazagrenze

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn es um den Schutz von Menschenleben geht. So dürfen weiterhin sogenannte Schutzbäume an der Grenze zum Gazastreifen gepflanzt werden. Die schnell wachsenden Eukalyptusbäume mit ihren dichten Kronen hindern palästinensische Scharfschützen an der Sicht und schützen so Israelis im Grenzgebiet. Auch Bepflanzungen zum Schutz vor Erosion oder Überflutungen sind im Schabbatjahr möglich. Wie der Verantwortliche für die Durchführung der Schmitta-Jahre beim JNF – KKL Israel, Aviv Eisenband, erklärt, sind auch Maßnahmen zum Schutz der Wälder erlaubt. So werde das Schmitta-Jahr unter anderem genutzt, um die Wälder auszudünnen und die unteren Äste an den Bäumen bis auf eine Höhe von etwa zwei Metern zu entfernen. Sollte ein Feuer ausbrechen, so verringert diese Maßnahme die Gefahr eines Kronenbrandes.

Dieser Artikel erschien zuerst in unserer Zeitung „Israelaktuell“, Ausgabe 126. Sie können die Zeitung hier kostenlos bestellen: https://csi-aktuell.de/israelaktuell. Gerne senden wir Ihnen auch mehrere Exemplare zum Auslegen und Weitergeben zu.

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