Wer hat legitime Rechtsansprüche an Jerusalem?

Wer hat legitime Rechtsansprüche an Jerusalem?

Das Herzstück Jerusalems, der Tempelberg mit Felsendom, Al-Aksa-Moschee und Klagemauer. Foto: Canva

Der rechtliche Status Jerusalems ist kompliziert. Wer die Gültigkeit der an der Stadt erhobenen Rechtsansprüche bestimmen möchte, muss in die Zeit der Wirren während und nach dem Ersten Weltkrieg zurückgehen.

Damals fiel Jerusalem nach 400-jähriger osmanischer Herrschaft erstmalig unter britische Kontrolle. Die internationalen Verträge zur Nachkriegsordnung der damaligen Zeit (San Remo, Britisches Mandat Palästina), die das legale Fundament des heutigen Staates Israel bilden, erwähnten Jerusalem namentlich nicht. Die Stadt war implizit Teil der Verhandlungs- und Vertragsmasse.

Die britische Peel-Kommission von 1937 schlug zum ersten Mal vor, Jerusalem separat vom restlichen Gebiet Palästina zu behandeln. Die jüdischen Leiter lehnten das ab. Das Papier der Peel-Kommission wurde nie umgesetzt, doch der Gedanke lebte fort und fand im UN-Teilungsplan von 1947 eine Wiederauflage.

Am 29. November 1947 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen nach der Mandatsniederlegung der Briten mit Resolution 181 den „UN-Teilungsplan“. Dieser sah vor, Jerusalem mit erweiterten Grenzen als Corpus Separatum weder den Juden, noch den Arabern, sondern den Vereinten Nationen zu unterstellen. Zögernd hatte die Jewish Agency dem auf zehn Jahre angelegten Teilungsplan am 2. Oktober 1947 zugestimmt. Sie konnte auf diese Weise die Staatsgründung Israels ermöglichen, ohne den jüdischen Anspruch auf Jerusalem aufgeben zu müssen.

Die UN unternahmen im kurz darauffolgenden Unabhängigkeitskrieg Israels aber nichts zum Schutz der Bevölkerung oder des Status Jerusalems. Dabei hatte Jordanien Judäa und Samaria sowie den Ostteil Jerusalems illegal besetzt, die Juden daraus vertrieben und ihre Heiligtümer entweiht oder gar zerstört. Entsprechend kühl reagierte Israels Premierminister David Ben-Gurion in einer Rede vor der Knesset am 5. Dezember 1949, als die Vereinten Nationen nach dem Ende des Krieges wieder über Pläne zur Internationalisierung Jerusalems sprachen: „Aus unserer Sicht ist die Entscheidung vom 29. November 1947 (UN-Teilungsplan) bezüglich Jerusalem null und nichtig.“ Bis 1967 blieb die jordanische Besetzung Jerusalems bestehen. Dann befreite Israel im Sechs-Tage-Krieg in einem Akt der Selbstverteidigung am 7. Juni 1967 ganz Jerusalem.

Die englische Originalfassung der UN-Resolution 242, die der UNO-Sicherheitsrat zur Lösung des Konfliktes erließ, forderte ausdrücklich nicht die Rückgabe aller eroberten Gebiete. Der damalige UN-Botschafter der USA, Arthur Goldberg, schrieb 1980 in der „New York Times“, dass Jerusalem absichtlich nicht erwähnt wurde, auch nicht als „besetztes Gebiet“, denn „Jerusalem sollte nicht wieder geteilt werden“. Doch bereits sein Nachfolger Charles Yost unter US-Präsident Jimmy Carter, nannte Ostjerusalem erstmals „besetztes Gebiet“.

Jerusalem, Hauptstadt Israels

1980 erließ das israelische Parlament in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsansprüchen das „Grundgesetz: Jerusalem Hauptstadt Israels“. Es deklariert Jerusalem zur „kompletten und vereinten Hauptstadt Israels“, was faktisch die Annexion Ost-Jerusalems bedeutete. Der UN-Sicherheitsrat verurteilte diesen Schritt in Resolution 478 und erklärte das Gesetz für null und nichtig. Die Nationen der Welt verlegten ihre Botschaften nach Tel Aviv.

Seit den Osloer Verträgen Mitte der 90er Jahre soll der Status Jerusalems in direkten Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern entschieden werden. Die Palästinenser haben aber sämtliche Vorschläge bislang abgelehnt. Die internationale Gemeinschaft stützt diese Verweigerungshaltung. In UN-Resolution 2334 des Sicherheitsrates vom 23. Dezember 2016 hat sie unter Leitung der US-Regierung von Präsident Barack Obama Resolution 242 zur Waffe gegen jeglichen Rechtsanspruch Israels an Jerusalem und der Westbank umgeschmiedet: Diese behauptet, „dass die Errichtung von Siedlungen in dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, durch Israel keine rechtliche Gültigkeit besitzt“ und einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle. Der Wortlaut spricht den Palästinensern die „palästinensischen Gebiete, einschließlich Ost-Jerusalems“ zu. Das ist ein klarer Verrat der internationalen Gemeinschaft am Prinzip einer bilateralen Verhandlungslösung. Der nächste US-Präsident, Donald Trump, lehnte die Resolution 2334 ab, erkannte Jerusalem als Hauptstadt Israels an und verlegte die US-Botschaft dorthin.

Doch der Status Jerusalems bleibt umkämpft. Der jüdische Staat Israel ist der de-facto-Souverän über der Heiligen Stadt und hat einen starken legalen, religiösen und historischen Anspruch an Jerusalem, der aber weiterhin von der internationalen Gemeinschaft heftig bestritten wird. Jerusalem ist und bleibt ein Laststein für die Völker.

Dieser Artikel erschien zuerst in unserer Zeitung „Israelaktuell“, Ausgabe 129. Sie können die Zeitung hier kostenlos bestellen: https://csi-aktuell.de/israelaktuell. Gerne senden wir Ihnen auch mehrere Exemplare zum Auslegen und Weitergeben zu.

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